Hygieneregeln – Covid-19
Besondere Zeiten erfordern besondere Regeln
Wir halten uns an die aktuell in Bayern vorgegebenen Maßnahmen (15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021):
2G:
- Zu Nutzung der Liftanlage muss ein 2G Nachweis (Digitales COVID-Zertifikat der EU / QR-Code) zusammen mit einem Ausweisdokument an der Kasse vorgelegt werden (geimpft oder genesen).
- Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten müssen keinen Nachweis vorlegen.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler genügt ein Schülerausweis.
- Leider ist der Handyempfang in Schneitweg nicht der Beste, deswegen bitte alle Nachweise offline speichern.
- Plant bitte Zeit an der Kasse ein. Die Überprüfung aller Unterlagen nimmt etwas Zeit in Anspruch. Am besten Ihr habt schon alles bereit, wenn Ihr dran seid
Maskenpflicht:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Masken tragen.
- Kinder von 6 bis 15 müssen eine medizinische Maske tragen.
- Alle anderen FFP2-Masken.
- Die Maskenpflicht besteht in allen „Engstellen“ (Kassenbereich, Warteschlangen, Einstieg, Ausstieg, Parkplatz, etc.)
Allgemein:
- Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben.
- Im gesamten Gebiet muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Unsere Mitarbeiter sind geschult, halten die Hygieneregeln ein und werden Sie ggfs. auf die Einhaltung hinweisen.