Hygieneregeln – Covid-19

Besondere Zeiten erfordern besondere Regeln

Wir halten uns an die aktuell in Bayern vorgegebenen Maßnahmen (15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021):

2G:

  • Zu Nutzung der Liftanlage muss ein 2G Nachweis (Digitales COVID-Zertifikat der EU / QR-Code) zusammen mit einem Ausweisdokument an der Kasse vorgelegt werden (geimpft oder genesen).
  • Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten müssen keinen Nachweis vorlegen.
  • Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler genügt ein Schülerausweis.
  • Leider ist der Handyempfang in Schneitweg nicht der Beste, deswegen bitte alle Nachweise offline speichern.
  • Plant bitte Zeit an der Kasse ein. Die Überprüfung aller Unterlagen nimmt etwas Zeit in Anspruch. Am besten Ihr habt schon alles bereit, wenn Ihr dran seid 🙂

Maskenpflicht:

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Masken tragen.
  • Kinder von 6 bis 15 müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Alle anderen FFP2-Masken.
  • Die Maskenpflicht besteht in allen „Engstellen“ (Kassenbereich, Warteschlangen, Einstieg, Ausstieg, Parkplatz, etc.)

Allgemein:

  • Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben.
  • Im gesamten Gebiet muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Unsere Mitarbeiter sind geschult, halten die Hygieneregeln ein und werden Sie ggfs. auf die Einhaltung hinweisen.